Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention, auf die gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Anspruch haben. Prämienbegünstigte Aufwendungen für unsere Mitglieder sind die in einem Geschäftsjahr eingezahlten Geschäftsanteile bis zu der im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegten Höchstgrenze von max. 512€ bei Alleinstehenden und max 1.024€ bei Verheirateten.
Die Einkommensgrenze für Ledige beträgt 25.600€ und für Verheiratete 51.200€.
Sofern die o.a. Einkommensgrenze nicht überschritten und die Prämie nicht anderweitig (z. B. Bausparkasse) voll ausgeschöpft wird, fördert der Staat die Einzahlung mit 8,8%.
Beispiel:
Ein Ehepaar wird Mitglied unserer Genossenschaft und zahlt im Geschäftsjahr auf die Mitgliedschaft 1.250€ ein. Das zu versteuernde Einkommen des Ehepaares beträgt 50.000€.
Mögliche Förderung vom Staat: 1.024€ x 8,8% = 90,11€.
Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Genossenschaftsanteile in unserer Abteilung Mitgliederwesen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt innerhalb von 2 Jahren nach der Einzahlung wieder bei uns vorliegen. Wir leiten Ihren Antrag an das Finanzamt zur Prüfung weiter. Frühere Einzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem positiven Bescheid wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.
Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, prüfen Sie bitte, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederwesen, Tel.: 02241 / 17 31 19. Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie finden Sie auf der Website zum Wohnungsbau-Prämiengesetz.